Drei Bewohnende des Sternenfelds teilen im Interview ihre Eindrücke von der Infoveranstaltung am 16. Mai 2024 und ihre Reaktionen auf den überarbeiteten Quartierplan. Sie erzählen von ihren Erwartungen und Hoffnungen, wie der neue Quartierplan die Zukunft ihrer Familien und ihres Zusammenlebens positiv gestalten könnte.
Ziele:
Stand: Mai 2019
Stand: März 2024
Die kooperative Quartier-Entwicklung schafft die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen für eine nachhaltige Zukunft des Quartiers. Geplant ist ein kooperativer Prozess, in den alle Interessierten – Stakeholder, Genossenschafter, Bewohner und Nutzende – ihre Wünsche, Anliegen und Ideen einbringen können.
Die Planung startet 2018 mit einem Testplanungsverfahren, in dessen Rahmen Chancen und Potenziale ausgelotet und vertieft werden.
Dabei zeigen mehrere Teams Möglichkeiten auf, um das Sternenfeld als lebendiges, zukunftsorientiertes Quartier weiterzuentwickeln.
Ziel der Testplanung ist ein umfassendes, breit abgestütztes Zukunftsbild.
Drei interdisziplinäre Teams (z.B. Architektur/Städtebau, Freiraum, Verkehr, Soziales) arbeiten im direkten Dialog mit dem Begleitgremium.
Sie zeigen Entwicklungsmöglichkeiten auf und vertiefen gebietsrelevante Fragestellungen.
Im Fokus stehen dabei Nutzung und Identität, Dichte und städtebauliche Vielfalt sowie Freiräume und Erschliessung.
An der öffentlichen Infoveranstaltung vom 23. Mai 2019 wurden der Bevölkerung die Resultate und Erkenntnisse aus der Testplanung vorgestellt.
Ein Masterplan ist die gemeinsame Absichtserklärung der Gemeinde, der Grundeigentümer und der Baurechtsnehmer. Er ist ein Strategieinstrument und wird in der Regel durch den Gemeinderat beschlossen und damit behördenverbindlich. Der Masterplan definiert die spätere Entwicklung von Gebäuden, Plätzen, Freiräumen und Erschliessungsmassnahmen. Der Masterplan bildet die Basis für die Umsetzung in Planungsrecht bzw. im grundeigentümerverbindlichen Quartierplan. Alle wichtigen Fragen müssen im Grundsatz im Masterplan geklärt sein.
Der Quartierplan ist die planungsrechtliche Umsetzung des Masterplans gemäss den kantonalen Vorgaben (gesetzliche Vorgabe). Es handelt sich um eine grundeigentümerverbindliche Festlegung mit detaillierten Regelungen zur Qualität. Das Verfahren ist kantonal definiert: Öffentliche Mitwirkung, kantonale Vorprüfung, Beschluss durch Gemeinderat und Gemeindeversammlung, Entscheid Regierungsrat. Die Bestandteile des Quartierplans sind: Quartierplan, Reglement, Begleitbericht, physisches Modell und Quartierplanvertrag.